Die Abwehr von Gefahren durch Brände und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen soeiw bei Notständen sind u.a. Aufgabe der Gemeinde (§1Nds.Brandschutzgesetz).
Zu diesem Zweck muss die Gemeinde u.a. eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen, ausrüsten, unterhalten und einsetzen.
Damit es aber vielleicht gar nicht erst zu einem notwendigen Einsetzen kommt, hier ein paar Tipps zur Vermeidung von Brandfällen.
Darüber hinaus aber auch einige Tipps wenn es mal doch soweit gekommen ist.
Weitere wertvolle und hilfreiche Informationen bekommen Sie auch auf den Homepages:
www.mission-sicheres-zuhause.de und
nächste Termine :
Montag, den
01.03.2021
19:00 Uhr
techn. Hilfel.
Sonntag, den
21.03.2021
09:00 Uhr
Fahren/Atemschutz
Samstag, den
03.04.2021
Osterfeuer
ABGESAGT
Sonntag, den
18.04.2021
09:00 Uhr
TruppM II
Montag, den
03.05.2021
19:00 Uhr
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